Hamburg - Neue Regeln für Angler und Fischer

Besser spät als nie. Denn immerhin gelten die neuen Bedingungen für das Zanderangeln bereits seit dem 05. Januar 2017. Sowohl ökonomisch als auch ökologisch ist der Zander eine wichtige Fischart in Hamburg. Als einzige, häufig vorkommende große Raubfischart, hat er damit eine regulierende Wirkung auf die Bestände anderer Fischarten. Die Tideelbe genießt deutschlandweit bei Anglern den Ruf als eines der besten Zandergewässer. Mit den ab sofort geltenden neuen Regelungen soll der Bestand der Zander nachhaltig gesichert werden.

Besserer Schutz der Zanderbestände in Hamburgs Gewässern

Demnach ist die Verwendung von Stellnetzen in der Zanderschonzeit vom 01. Januar bis zum 15. Mai verboten. Dies gilt sowohl für Berufs- als auch Nebenberufsfischer. Während der Zanderschonzeit ist Angelfischern die Verwendung von toten Köderfischen sowie von Kunstködern jeglicher Art verboten. Einzig für den unmittelbaren Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms besteht eine Ausnahme.

In strömungsarmen Bereichen der Elbe, Hafenbecken, Kanälen und innerhalb von Buhnenfeldern, darf während der Zanderschonzeit nicht mehr mit Kunstködern gefischt werden. Das Auswerfen von Kunstködern in nicht strömende Bereiche von Angelstellen am Elbe Hauptstrom ist in dieses Verbot eingeschlossen.

Schutz der Winterlager und Laichgebiete

In Laich- und Rückzugsgebieten mit Stellnetzen auf andere Fischarten zu fischen, war Berufs- und Nebenberufsfischern während der Zanderschonzeit vom 01. Januar bis 15. Mai bisher gestattet. Allerdings hat diese Art der Fischerei einen deutlich negativen Einfluss auf die Zanderbestände aufgrund von Zanderbeifängen. In der fischereilichen Praxis ist der Rückgang der Zanderbestände deutlich festzustellen. Der Erhalt und eine langfristige Reproduktionsmöglichkeit der Zanderbestände ist nur durch den Schutz der Winterlager und Laichgebiete sicherzustellen.

Mit dem Ziel andere Fischarten zu fangen, ist es in der Angelfischerei bisher auch in der Zanderschonzeit erlaubt, Köderfische und Kunstköder einzusetzen. Jedoch birgt toter Köderfisch ein hohes Risiko Zander zu fangen. Beim Angeln auf andere Fischarten wie Barsch und Rapfen ist der tote Köderfisch wenig geeignet. Der Einsatz von Kunstködern in Zanderlaichgebieten ist als besonders schädlich anzusehen.

Die Verwendung von Kunstködern auf Friedfische außerhalb der Winterlager im Strömungsbereich der Elbe bleibt gestattet.